Wie Verhalte Ich Mich Gegenüber Der Agentur Für Arbeit Bei Geplanter Selbstständigkeit



Ein Erfahrungsbericht
Im Zusammenhang mit meiner geplanten Selbstständigkeit nach Eigenkündigung hat mir der Umgang mit der Agentur für Arbeit tatsächlich die größten Bauchschmerzen bereitet. Ich war unsicher, wie ich mich richtig verhalte, schließlich beabsichtigte ich ja nicht, deren Hilfe bei der Jobsuche in Anspruch zu nehmen. Gleichzeitig sagte man mir von allen Seiten „Erzähl denen bloß nichts von Selbstständigkeit, das wollen die gar nicht hören“. Also sollte ich lügen? Denen was von psychischer Belastung erzählen? Und was mache ich, wenn die mich irgendwo als Sekretärin oder Busfahrerin vermitteln wollen? Man will ja nicht unkooperativ erscheinen und es sich mit seinem zuständigen Berater verscherzen, wenn man später noch auf dessen Bewilligung des Gründungszuschusses angewiesen ist.
Aber der Reihe nach: Wer kündigt oder gekündigt wird, muss sich innerhalb von 3 Arbeitstagen arbeitssuchend melden (nicht zu verwechseln mit der ArbeitsLOSmeldung, die erst später und persönlich erfolgt). Auf der Website der Agentur für Arbeit las ich: „Sie können sich persönlich, online oder telefonisch unter der Nummer 0800 4 555500 (gebührenfrei) arbeitsuchend melden.“
Hervorragend, dachte ich. Arbeitssuchendmeldung also online, keine unbequemen Fragen. Ein paar Tage nach der Online-Arbeitssuchendmeldung erhielt ich neben ein paar Informationen für Arbeitslose einen Brief, in dem mir mitgeteilt wurde, die Online-Anzeige sei nicht ausreichend: man müsse im zweiten Schritt unbedingt persönlich erscheinen (laut §38 Abs. 1 SGB III), da sonst Sperrzeiten drohten. Hätte man das auf der Website nicht deutlicher formulieren können/müssen?
Hochnervös rief ich bei der zentralen Vermittlungsnummer an. Eine wirklich sehr freundliche Dame ergänzte mit mir die fehlenden Daten, fragte kurz nach dem Grund der Kündigung (ich nannte ihr übermäßigen Stress) und erläuterte mir die nächsten Schritte: ich sollte jetzt schon online den Antrag auf Arbeitslosengeld stellen, am Ende bekäme ich eine Arbeitsbescheinigung für den Arbeitgeber, die von ihm auszufüllen sei. Sie erinnerte mich daran, dass ich zum Ablauf meiner dreimonatigen Kündigungsphase persönlich zur Arbeitslosmeldung vorsprechen müsse, aber meine Arbeitssuchendmeldung sei damit jetzt abgeschlossen. Äh, wie? Doch kein Termin? Mir sollte es recht sein!
Kurz darauf erhielt ich neben denselben Informationen für Arbeitslose auch wieder genau denselben Brief wie vorher: die Online-Anzeige der Arbeitssuchendmeldung sei nicht ausreichend… Ich beschloss das zu ignorieren.
Parallel dazu meldete sich mein Berater per Mail, forderte...

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(Foto: succo/pixabay)

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