Achtung Vor Dubiosen Zahlungsaufforderungen Nach Dem Eintrag Ins Handelsregister


Wenige Tage nachdem ich meiner Notarin den Kontoauszug über die Einzahlung des Stammkapitals zukommen gelassen habe, damit diese den Eintrag meines Unternehmens in das Handelsregister veranlassen kann, bekam ich per Post gleich 2 Zahlungsaufforderungen über einen Eintrag in die Datenbank des Handels- und Gewerberegisters.
Achtung: es handelt sich hier nicht um offizielle Rechnungen einer amtlichen Behörde!
Beide Schreiben bzw. Zahlungsaufforderungen sind so gestaltet, dass man den Eindruck hat, sie kämen von einer offiziellen Behörde und es würde sich um die Rechnung für die Eintragung ins Handelsregister handeln.
Auf beiden prangert zudem oben links ein verblüffend ähnlich aussehender Bundesadler, neben dem in fett „Handels- und Gewerberegister“ steht.
Als Zahlungsangabe wird aufgeführt „Zahlbar binnen 3 Werktagen nach Erhalt“ und in den mir vorliegenden Fällen ging es über 797,30 Euro bzw. 809,20 Euro!
Auf keinen Fall in Panik geraten und überweisen!
Es handelt sich hier um...

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Foto: Anke P


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