Namensgebung für die selbstständige Tätigkeit

Selbstständig Gewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, können eine Fantasie-, Branchen- oder Tätigkeitsbezeichnung für ihr Geschäft führen. Auch wenn dazu keine gesetzliche Verpflichtung besteht, wird jedoch empfohlen, stets mit Vor- und Nachnamen aufzutreten.
Im Geschäftsverkehr (also in E-Mails, auf Briefen, Rechnungen, im Impressum u. Ä.) muss in jeden Fall neben der Geschäftsbezeichnung oder am Seitenende der Vor- und Nachname und eine ladungsfähige Anschrift mit angegeben werden. 
Der Namenszusatz darf nicht irreführend sein und muss stimmen, das heißt, man darf sein Unternehmen zum Beispiel auch nicht größer erscheinen lassen, als es tatsächlich ist. Dies wäre beispielsweise der Fall mit einer Angabe von „Fabrik“, wenn man nur einen kleinen Online-Shop mit handgefertigten Waren im kleinen Stil betreibt. 
Beispiele für korrekte Unternehmensbezeichnungen wären: 
  • Pudel & Co. – Hundeschule Anna Meier
  • Blumenfee – Marta Müller
Für Freiberufler gelten weitestgehend auch die Bestimmungen für Kleingewerbetreibende, allerdings brauchen sie nicht mit ihrem Vor- und Zunamen aufzutreten. Es reicht der Familienname. Zusätze wie Branchenbezeichnungen und Fantasienamen sind ebenfalls unter den oben genannten Bedingungen erlaubt. 
Wenn man eine Berufs- bzw. Branchenbezeichnung mit in den Namen aufnimmt, sollte man jedoch darauf achten, dass diese auch tatsächlich einem freien Beruf entspricht, damit es nicht nachträglich zu Diskussionen mit dem Finanzamt kommen kann.
Beispiele wären:
  • Anna Maier Steuerberaterin
  • Dipl.Ing. Marta Müller Architektin
Bei der Namenswahl solltest du unbedingt vor Anmeldung deiner Tätigkeit sicherstellen, dass es den von dir gewählten Namen noch nicht gibt und du somit keine Namensrechte verletzt. Ist das nämlich der Fall, kann es zu einer Abmahnung kommen, die mit Kosten verbunden ist. Zudem wird viel bürokratischer Aufwand nötig sein, wenn du deine Visitenkarten, Internetpräsenz (Domainname), E-Mail-Adressen und anderes gegebenenfalls ändern und neu anpassen musst.
Um dies zu vermeiden, kannst du vorab online schon einmal nachsehen, ob dein Firmennamen bereits existiert. Dies kannst du auf folgenden Seiten prüfen:
Sollte der von dir gewählte Namen bereits existieren, jedoch einer komplett anderen Branche angehörig sein, und kann somit eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen werden, solltest du auf der sicheren Seite sein.
Beispiel: Gleicher Name eines Kosmetikunternehmens und eines Unternehmens, das Online-Spiele vertreibt.
Solltest du dir trotzdem nicht sicher sein, ist die Handelskammer eine sehr gute Anlaufstelle und sollte dir hierzu Auskunft geben können.

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